Der Ortsgemeinderat hat verschiedene Satzung für die Gemeinde Gensingen erlassen.
Hier finden Sie die gültigen Satzungen:
https://www.sprendlingen-gensingen.de/rathaus/verbandsgemeinde/satzungen/gensingen/
Die Steuersätze für die Gemeindesteuer werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
-Grundsteuer A auf 345 v. H.
-Grundsteuer B auf 465 v.H.
-Gewerbesteuer auf 380 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden
- für den ersten Hund 50,00 €
- für den zweiten Hund 80,00 €
- für jeden weiteren Hund 110,00 €
- für den ersten gefährlichen Hund 400,00 €
- für den zweiten gefährl. Hund 600,00 €
- für jeden weiteren gefährl. Hund 1.000,00 €
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55457 Gensingen
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